Schulungen

 

AU-Schulung

Seit Einführung der Abgasuntersuchung im Jahr 1969 an Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor und einer bbH> 50km/h werden heutzutage ca. 26,5 Mio. Abgasuntersuchungen pro Jahr in Deutschland durchgeführt. Der Anteil von Abgasuntersuchungen in Werkstäten beträgt um die 45%. Der Gedanke der Abgasuntersuchung war die Einhaltung der immer strengeren Abgasgesetzgebung, sowie der Erhalt einer Mindestanforderung an die Abgasemissionen. 
Aber auch der Schutz der Antriebskomponenten. Wo früher eine verstellte oder verschlissene Zündung auch die Leistung der Fahrzeuge reduziert hat oder zumindest ein schlechterer Motorlauf spürbar merklich aufgetreten ist wird heute durch die moderne und leistungsfähige Motormanagementsoftware ein Leistungsverlust nahezu vollständig ausgeglichen. Eine Verschlechterung des Abgases kann durchaus in Teilbereichen der Leistungsabgabe die Folge sein, was auch zu Schäden am Antriebsaggregat führen kann. Auch nicht zu Letzt nach den Ereignissen bis 2015 und den Unstimmigkeiten zu den Dieselabgasemissionen mit der Kontrolle durch „Readiness-Codes“ wird die Endrohrmessung, sei es stationär oder im „Reale-Drive“ als eine unverzichtbares Prüfinstrument angesehen und noch lange bestehen bleiben. Auch hinsichtlich der immer weitreichenden Elektrifizierung der komplexen Antriebsstränge werden neue Prüfmethoden in Zukunft unter der Rubrik der „Abgasuntersuchung“ weiterverfolgt werden. Die Abgasuntersuchung ist dadurch ein Baustein in der Transformation zu einer effizienten, wie auch ressourcenschonenden Mobilität. 
Für die Werkstattfachbetriebe und deren qualifizierten Mitarbeiter ist die Berechtigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung als Weiterbildungsmaßnahme alle 36 Monate zu wiederholen. Was eine Sicherung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Folge hat.

Abgasuntersuchung
OTTO G-Kat
Für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor
Diesel bis 7,5t
Für Fahrzeuge mit Kompressionszündung bis 7,5t
Diesel ab 2,8t
Für Fahrzeuge mit Kompressionszündung ab 2,8t
AUK
Für Krafträder

Ziel der Weiterbildung:
Sie erreichen die Berechtigung in Ihrem Betrieb selbsttätig eine Abgasuntersuchung durchzuführen. Diese können Sie bei der Hauptuntersuchung vorlegen.

Voraussetzungen für die Weiterbildung:
Als Voraussetzung für die Weiterbildung und Anerkennung werden folgende Qualifikationen anerkannt.

Mindestens ein Gesellenbrief als

  • Kraftfahrzeugmechaniker/ Mechatroniker
  • Kraftfahrzeugelektriker
  • Automobilmechaniker

Als Voraussetzung für die Weiterbildung und Anerkennung zum AU-Inspektor werden folgende Qualifikationen anerkannt:

  • Meisterbrief Kraftfahrzeugmechaniker/ Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk
  • Meisterbrief Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
  • Bachelor, Dipl.-Ing. Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik

Kursinhalt

  • Vorschriften und Richtlinien der AU und StVZO und von EG-Richtlinien
  • Bedeutung einer amtlichen Prüfung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Technik und Emissionen
  • Abgasmessgeräte und Funktion
  • Physische Abgasuntersuchung am Fahrzeug
Abgasuntersuchung
 

HV-Schulung

Wir schulen nach DGUV-209-093

dguv logo

Nichts ist so sehr im Wandel wie die Mobilität. Die Innovationskraft im Bereich der Fahrzeugtechnik ist beachtlich. Aus diesem Grund müssen wir, die Fahrzeuge lieben und täglich mit diesen arbeiten uns ständig weiterbilden. Auch im Sachen Elektrifizierung von Fahrzeugen erleben wir keinen Stillstand. Um auch in diesem interessanten und aufregende Bereich der Antriebskonzepte auf dem Laufenden zu bleiben, wie auch in der Lage zu sein diese zu begutachten oder zu reparieren ist es zwingend notwendig, die dafür vorgesehenen Weiterbildungen und Berechtigungen zu erwerben. 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit alle Qualifikationsstufen im Bereich HV zu erwerben. Gleichzeitig bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Auffrischungskurses um sich über die Neuerungen und die Grundlagen wieder zu informieren.

Übersicht der HV-Berechtigungsstufen
HV-Berichtungsstufen

Quelle: DGUV Information 209-093, Ausgabe: August 2021

Übersicht der Stufen 1 bis 3 für KFZ-Servicewerkstätten
Übersicht der Stufen 1 bis 3 für KFZ-Servicewerkstätten

Quelle: DGUV Information 209-093, Ausgabe: August 2021

Ziel der Weiterbildung:
Sie erreichen die Berechtigung in Ihrem Betrieb selbsttätig an Hochvoltfahrzeugen zu arbeiten und Batteriebauteile, wie auch Leistungselektronikbauteile zu erneuern.

Voraussetzungen für die Weiterbildung:
Als Voraussetzung für die Weiterbildung und Anerkennung werden folgende Qualifikationen anerkannt.

Die Hochvolt-Aufbau-Schulung ist mit der Voraussetzung verbunden, dass Sie Fachkundiger für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen sind, die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung G25 sowie einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben. Mindestalter ist 18 Jahre.

Als Voraussetzung gilt: Sie sind Kfz-Mechatroniker, Kfz-Elektriker oder Kfz-Mechaniker (Ausbsildungsabschluss nach 1973) oder Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik (Ausbildungsabschluss nach 2002).

Kursinhalt

Stufe 1S
Unterweisung in das Thema der HV-Fahrzeuge. Sicherer Umgang, Achtung vor Orange.

Stufe 2S
lektrotechnische Grundkenntnisse, HV- Kraftfahrzeugtechnik, Aufbau, Funktion und Wirkungsweise , Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe, Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen, was ist ein HV-eigensicheres Fahrzeug, Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Systemen

Stufe 3S
Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen, Elektrotechnische Arbeiten nach Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V A3 und DIN VDE 0105-100, sicherheitstechnische Anforderungen (ECE R100), Werkzeuge und einzusetzende Schutz-, Prüf- und Hilfsmittel, Absichern der Arbeitsbereiche, Kennzeichnung der Fahrzeuge, an denen unter Spannung stehende Teile erreichbar sind, Spezifische nichtelektrische Gefährdungen, z. B. chemische Gefährdungen, Brand- und Explosionsgefahren

HV-Fahrzeug Schema
 

GAP / GSP

Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstätte durchgeführt werden kann.

Die GSP-Wiederholungsschulung beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.

Ziel der Weiterbildung:
Sie erreichen die Berechtigung in Ihrem Betrieb selbsttätig Gasanlagen einzubauen und die durchzuführen.
Diese können Sie bei der Hauptuntersuchung vorlegen.

Voraussetzungen für die Weiterbildung:
Als Voraussetzung für die Weiterbildung und Anerkennung werden folgende Qualifikationen anerkannt:

  • Meisterbrief Kraftfahrzeugmechaniker/ Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk
  • Meisterbrief Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
  • Gesellenbrief

Teilnehmer mit einer abgeschlossen Kfz-Meisterprüfung, erhalten nach bestandener Abschlussprüfung die GSP-Teilnahmebescheinigung. Gesellen erhalten die GAP-Bescheinigung und das TAK-Einbauzertifikat.

Kursinhalt

Die Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist ein fundiertes Grundwissen in der Kfz-Elektrik, Messtechnik, Motorsteuerung und Benzin-Einspritztechnik.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
  • Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • DokumentationvQualitätssicherung
  • Technik der Gasanlagen
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
  • Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
  • Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
  • Weitere alternative Antriebskonzepte
  • Praktisches Können
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
  • Handhabung des Lecksuchsprays
  • Nationale und internationale Vorschriften zur Typgenehmigung und Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
  • Nationale und internationale Vorschriften für Nachrüstsysteme
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • Änderung der Zulassungspapiere/- dokumente
  • Werkseitig verbaute Gassysteme mit und ohne Typgenehmigung
  • Nachrüstsysteme
  • Einblassysteme
  • Identifizierung der Komponenten eines Gasnachrüstsystems bzw. einzelner Komponenten
  • Durchführung einer Gassytemeinbauprüfung

Quelle: TAK